Vorsicht vor Umzugsfirmen mit ausländischer Versicherung
Wenn einem Umzugsunternehmen beim Umzug etwas kaputt geht, hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz. Meist funktioniert das auch reibunsglos: Der Kunde meldet den Schaden an die Firma, das Umzugsunternehmen gibt die Meldung an die Versicherung weiter und der Kunde erhält einen entsprechenden Ausgleich.
In manchen Fällen versuchen Umzugsunternehmen sich aber offenbar vor einem finanziellen Ersatz zu drücken, das vermuten zumindest Verbraucherschützer.
Einige Speditionen haben ihren Versicherer im Ausland und verweisen Kunden bei Schäden direkt an diesen. Der Kunde muss dann evtl. Schadensansprüche auf Englisch oder einer anderen Fremdsprache regeln - davor schrecken viele zurück.
Üblich ist dieses Vorgehen aber nicht, so Verbraucherschützer - der Vertrag wurde mit dem Umzugsunternehmen abgeschlossen, also kann der Kunde den Schaden auch direkt bei dieser Firma melden, den Rest erledigt die Spedition.
Weitere Infos: Informieren Sie sich im Ratgeber zum Thema Haftung durch die Umzugsfirma.
Quelle: tagesspiegel.de
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