Energieausweis: Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter ihre Verbrauchsdaten zu nennen

Im Zuge der Beantragung des Energieausweises für Wohnimmobilien müssen die Mieter ihren Vermietern ihre Verbrauchswerte für Strom und Gas bekannt geben. Sie dürfen sich nicht auf das Datenschutzgesetz berufen.
Diese Werte sind elementar, um den Ausweis ausstellen zu können. Außerdem verweist das Gericht auf eine Mitteilungspflicht, welche sich aus dem Mietvertrag ergebe  (Az.: 9 S 523/08)

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