Wissenswertes rund um die Mietkaution

Die Mietkaution stellt in erster Linie eine Sicherheit für den Vermieter dar. Sie stellt sicher, dass am Ende des Mietverhältnisses nicht noch eine Forderung offen steht, die der Mieter dann nicht mehr begleicht. Sie ist eines der häufigsten Streitthemen zwischen den Mietparteien. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten rund um das Thema Mietkaution zusammen getragen.

Höhe der Mietkaution

Eine Mietkaution darf die dreifache Monats-Nettomiete (ohne Nebenkosten!) nicht übersteigen. Als Basis gilt die Nettomiete zu dem Zeitpunkt des Einzugs. Steigt die Miete, darf der Vermieter keine zusätzliche Kaution nachfordern.

Zahlungsmodalitäten

Die Mietkaution ist meist zu Beginn des Mietverhältnisses mit der ersten Monatsmiete zu zahlen. Falls dies eine zu hohe finanzielle Belastung darstellt, darf der Mieter verlangen, dass die Mietkaution in drei gleich hohe Raten aufgeteilt wird. Die erste Rate ist dann ebenfalls zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Statt Bargeld: Kautionsschutzbrief beantragen und als Mietsicherheit einsetzen.

Anlage der Mietkaution

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution von seinem privaten Vermögen getrennt zinsgünstig anzulegen, z.B. auf einem separaten Sparbuch oder Konto. Die Kosten dafür muss er selbst tragen. Der Zinserlös aus der Kautionssumme steht dem Mieter zu.

Verwendung / Einbehaltung der Mietkaution durch den Vermieter

Der Vermieter darf sich nicht beliebig an der Mietkaution bedienen. Wenn der Mieter während der Mietzeit mit der Zahlung seiner Miete in Rückstand gerät, darf der Vermieter auf die angelegte Mietkaution zugreifen, jedoch nur, wenn über seine Forderung rechtskräftig entschieden worden oder seine Begründung offensichtlich begründet ist. Eine Verwendung ist auch rechtens, wenn Beschädigungen an der Wohnung vorliegen oder Nebenkosten nicht gezahlt worden sind.
Bei Einsatz der Mietkaution darf der Vermieter verlangen, dass der Mieter das Mietkautionskonto wieder auf die ursprüngliche Höhe ausgleicht.

Eine ungerechtfertigte Verwendung der Mietkaution liegt vor, wenn der Mieter die Miete berechtigt gemindert hat und der Vermieter diese mit dem Zugriff aufs Kautionskonto wieder ausgleichen will. Er kann hier gerichtlich gezwungen werden, den entnommenen Betrag wieder einzuzahlen.

Rückzahlung der Mietkaution:

Der Vermieter muss die Mietkaution nicht sofort nach Ende des Mietverhältnisses zurückzahlen. Ihm wird eine Frist eingeräumt zu überprüfen, ob alle Ansprüche (offen stehende Miete oder Nebenkosten oder zu Recht zu fordernde Reparaturkosten) gedeckt sind und darf entsprechend die ganze oder Teile der Mietkaution so lange einbehalten. Die Frist zur Prüfung ist von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden, im Allgemeinen gilt eine Rückzahlungsfrist von zwei bis sechs Monaten.

Tipp:
Lassen Sie sich bei Streitigkeiten um die Mietkaution unbedingt beraten. Der Deutsche Mieterbund hat für solche Fälle Beratungsstellen in jeder größeren Stadt.

 

Wissenswertes rund um die Mietkaution (als PDF)

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