Umzugskosten
Sparen auch Sie Umzugskosten mit unseren Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit von Umzugskosten.
Beruflich bedingte Umzüge
Welche Posten lassen sich bei einem beruflich bedingten Umzug absetzen? Die folgende Liste führt alle Dinge einzelen auf.
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit es sich um einen Umzug aus beruflichen Gründen handelt, können Sie in einem weietern ratgeber zum Thema Umzugskosten von der Steuer absetzen.
Wohnungssuche
- Kosten für die Suche und Besichtigung einer Wohnung (Fahrtkosten von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer oder mit Einzelnachweis), erfolgreich oder nicht ist dabei nicht wichtig
- Maklergebühren
- doppelte Mietzahlung wegen längerer Kündigungsfrist der alten Wohnung (für maximal sechs Monate)
Umzug
- Beförderung des Umzugsguts, ob Möbelspedition oder privat gemieteter Umzugswagen - auch Trinkgelder für private Helfer können einfließen (übersteigen diese 400 Euro bitte quittieren lassen).
- Essen für die Umzugshelfer als Dankeschön, sowie Aufwendungen für Getränke und Verpflegung (Restaurantquittung bzw. Quittung für Getränke und Snacks aufbewahren!)
- Kosten für einen neuen Kochherd bis zu einem Betrag von 230,08 Euro sowie Öfen für jedes Zimmer bis zu einem Betrag von 163,61 Euro pro Ofen
Neben diesen festen Posten gibt es noch Pauschalbeträge für sonstige Umzugsauslagen:
- Schönheitsreparaturen beim Auszug
- Auslagen für Dienstleister, die Elektrogeräte, Geschirrspüler, Öfen, Herde sowie Heizgeräte in der neuen Wohnung anschließen, Einbauküchen aufbauen,Installationen vornehmen, Antennen und Telefonanschlüsse anpassen
- Reinigung von Teppichböden
- Ummeldegebühren für Wohnung, Umschreiben des Ausweises und Pkw
Die Pauschalbeträge für sonstige Umzugskosten sind: 561 Euro für Ledige bzw. 1.121 Euro für Paare. Falls die tatsächlichen Kosten höher sind, können Sie diese per Einzelnachweis geltend machen. Für jedes Kind werden weitere 247 Euro anerkannt.
Benötigen Ihre Kinder in der neuen Schule Starthilfe in Form von Nachhilfeunterricht, erkennt das Finanzamt bis zu 1.409 Euro pro Kind als Werbungskosten an (bis zur Hälfte dieses Höchstbetrags in voller Höhe, danach mit 75 Prozent). Lassen Sie sich eine entsprechende Bescheinigung von der Schule erstellen.
Wenn jetzt der Spar-Ehrgeiz gepackt hat, der findet im Blog "Umzug und Steuern" weitere Tipps zum Thema Umzugskosten sparen. Oder Sie organisieren von vornherein ihren Umzug günstig und informieren sich über Angebote von Umzugsfirmen.
