Umzugsfirma - was ist im Schadensfall zu beachten

Wer den Umzug von einer Umzugsfirma durchführen lässt, kann ganz entspannt dem Umzug entgegenblicken. Was aber, wenn der beauftragte Spediteur einen Kratzer in den teuren Flügel macht? Wenn die Packer eine lange Schramme an der Hausflurwand hinterlassen? Wie die Haftung geregelt ist und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Wie haftet die Umzugsfirma für Schäden?

Transporte durch gewerbliche Anbieter sind in der Regel versichert. Die Haftungsbeschränkung allerdings bewegt sich meist in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.

Haftungsausschlüsse
Die Haftungsausschlüsse sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Klassischerweise sind Schäden durch "unabwendbare Ereignisse" ausgeschlossen. Schäden aus unabwendbaren Ereignissen sind alle durch Naturgewalten (z.B. Sturm, Erdbeben oder Flut) verursachte Beschädigungen aber auch solche, die durch nicht haftbar zu machende Dritte, also Unfallflüchtige oder Unversicherte, verursacht wurden. Kurz gesagt: es sind Schäden, die auch bei größter Sorgfalt des Spediteurs nicht hätten abgewendet werden können.

Eingeschränkt oder ausgeschlossen ist häufig auch die Haftung für sehr empfindliches Umzugsgut, sensible elektronische Geräte, Tiere und Pflanzen.

Selbstverständlich müssen diese Schäden tatsächlich während des Umzuges entstanden und vom Spediteur verursacht worden sein, um die Umzugsfirma haftbar zu machen. Wer also beim Umzug aktiv mithilft und dabei Bruch verursacht, steht dafür selber ein. Schlagen Sie beim Umzug die Warnungen des Spediteurs in den Wind und bestehen Sie auf gefährliche Transportaktionen, mangelhafte Sicherung oder ungeeignete Transportmittel, so werden auch daraus entstehende Schäden zu Ihren Lasten gehen. Glasbruch oder Bruch an anderen empfindlichen Teilen in von Ihnen gepackten Kartons sind auch dann Ihr Problem, wenn sie beim Transport durch die Spedition zu Schaden kamen.

Was ist zu tun mit empfindlichen Umzugsgut?

Die einfachste Lösung Unstimmigkeiten über Schäden und Haftung mit der Spedition zu vermeiden: Transportieren Sie wertvolle Gegenstände selbst. Wenn ohnehin eine Umzugsfirma Ihren Wohnungswechsel erledigt, lassen Sie die Profis Ihr Hab und Gut verpacken. Darüber hinaus können Sie anfragen, ob eine spezielle Transportversicherung angeboten wird. Sinnvoll ist dies, wenn der tatsächliche Wert Ihres Umzugsgutes die Haftungsgrenze überschreitet. Für Sie wichtig ist, ob der Zeitwert oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird.
Übrigens: Private Umzugshelfer haften überhaupt nicht für von ihnen verursachte Beschädigungen, solange diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Immer zu beachten: Kommt es beim Umzug zum Schadensfall, müssen Sie diesen sofort beim Spediteur melden. Kontrollieren Sie Ihr Umzugsgut beim Ausladen, sofern möglich. Verdeckte Schäden dürfen Sie noch zehn Tage bis nach dem Umzug reklamieren.

Tipp: Um sich vor Kosten zu schützen, die durch Schäden an Ihrem Hausrat entstehen können, brauchen Sie eine Hausratversicherung. Zum Hausrat gehören die meisten beweglichen Objekte im Haushalt, darunter elektrische Geräte, Teppiche, Bargeld bis 1000 Euro, geliehene Objekte und Haustiere.
Auch bei einem Umzug ist Ihr Hausrat versichert. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten gilt der Schutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Sie stehen in der Pflicht, Ihren Versicherer über den Umzug zu informieren. Falls Sie in eine größere Wohnung oder in ein anderes Tarifgebiet ziehen, können Sie Ihren Beitrag neu berechnen lassen. Ergibt sich eine Beitragserhöhung, so dürfen Sie kündigen. Also, nicht vergessen: über die Hausratversicherung informieren!


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