Haftung von Umzugsunternehmen
Der Umzug ist in vollem Gang, die Umzugshelfer transportieren Möbel und anderes Umzugskartons treppab und treppauf, Eile ist geboten, denn es gibt noch viel zu tun. Selbst einem erfahrenen Umzugsprofi kann dabei etwas zu Bruch gehen. Doch wie verhält es sich mit der Haftung von Umzugsunternehmen? Wer kommt für den Schaden an dem antiken Schrank oder dem neuen Flachbildschirm auf?
Haftung von Umzugsunternehmen – per Gesetz verpflichtet
Laut §451e im Handelsgesetzbuch ist Ihr Umzugsgut bis zu 620 Euro pro Kubikmeter durch die Umzugsfirma versichert. Beauftragen Sie ein professionelles Umzugsunternehmen, übernimmt dieses die Haftung selbstverständlich nur für Schäden, die es selbst verursacht hat. Haben Sie Ihre Umzugskartons selbst gepackt und geht während es Transports dabei etwas kaputt, haften Sie für den Schaden. Das gilt auch, wenn Sie beim Tragen der Möbel mithelfen und dabei etwas zu Bruch geht oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Anders verhält es sich bei einem Komplett-Umzug. Da vom Verpacken der Umzugskartons, über den Transport der Möbel bis zu deren Ab- und Aufbau alles in den Händen der Umzugsfirmen liegt, sind diese auch für die Sicherheit des Umzugsgutes während des Transports verantwortlich. Die Haftung von Umzugsunternehmen beinhaltet in diesem Fall sämtliche Schäden, die in den Kartons, an den Möbeln und auch an fremdem Eigentum entstehen.
Achtung! Haftungsausschlüsse bei der Haftung von Umzugsunternehmen
Fast immer gibt es Ausschlüsse für die Haftung von Umzugsunternehmen, die da sein können:
- unabwendbare Ereignisse: Dazu zählen Naturkatastrophen wie Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Sturm, etc.
- Schäden durch Dritte: z. B. durch einen Verkehrsunfall
- Wertgegenstände: wie z. B. Schmuck, Instrumente, o. ä.
Für besonders wertvolle Gegenstände ist es ratsam, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Dabei gilt es zu beachten, ob diese den Zeit- oder Neubeschaffungswert ersetzt, und ob die Haftung einer bestimmten Frist unterliegt.
Haftung von Umzugsunternehmen – Schaden rechtzeitig melden
Kontrollieren Sie Ihr Umzugsgut gleich nach dem Auspacken auf Kratzer und andere Blessuren, denn für offensichtliche Schäden gilt eine sofortige Meldefrist beim zuständigen Umzugsunternehmen. Verdeckte Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, können noch bis zu 10 Tage nach dem Umzugstermin beanstandet werden.
