Der Mietvertrag - was steht drin?

Bevor Sie in eine neue Wohnung umziehen können, unterschreiben Sie den Mietvertrag. Vom Vermieter vorgelegt unterschreiben viele den Mietvertrag oft, ohne groß darüber nachzudenken, unter was genau sie da eigentlich ihre Unterschrift setzen. Dieser Ratgeber informiert Sie über die wichtigsten Punkte im Mietvertrag.

Muster herunterladen: So sieht ein wasserdichter Mietvertrag aus.

Was muss im Mietvertrag stehen?

  • Alle (!) Mieter und der Vermieter müssen genannt sein - ein Mietvertrag ist nämlich nicht übertragbar.
  • Die Mietsache muss im Mietvertrag genau benannt werden: Wie viele Räume gehören zur Wohnung? Gibt es Keller- bzw. Dachbodenräume? Wie groß ist die Wohnung? Welche Einbauten sind enthalten? Wie viele Schlüssel werden übergeben? Etc.
  • Wie hoch sind Nettokaltmiete, Nebenkosten und die aus beiden Posten resultierende Gesamtmiete?
  • Die genaue Höhe der Mietkaution muss sich im Mietvertrag wiederfinden, inkl. Anlageart, Verzinsung, usw. Diese Kaution bekommt der Mieter beim Auszug plus Zinsen zurück, falls keine Mietschulden vorliegen. Tipp: Mittlerweile gibt es die Möglichkeit einen Kautionsschutzbrief abzuschließen, mit dem Sie Geld sparen können.
  • Die Mietdauer muss im Mietvertrag festgelegt sein. Bei einem unbefristeten Vertrag reicht die Nennung der Kündigungsfrist, die nicht länger (aber kürzer) als drei Monate betragen darf. Falls der Mietvertrag befristet ausgestellt wird, muss in jedem Fall ein plausibler Grund für die Befristung genannt werden. Fehlt dieser, gilt der Mietvertrag als unbefristet abgeschlossen.
  • Weitere Punkte: Müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden? Welche Gemeinschaftseinrichtungen dürfen mitbenutzt werden?

Den Mietvertrag kündigen

Der Mieter darf einen unbefristeten Mietvertrag zu jedem Zeitpunkt ohne Nennung von Gründen kündigen. Er muss in jedem Fall schriftlich gekündigt werden, sonst gilt die Kündigung als nicht zulässig. Am besten schicken Sie die Kündigung als Einschreiben oder werfen sie direkt in den Briefkasten des Vermieters – bei Letzerem sollten Sie einen Zeugen dabei haben. Fax oder Email sind ebenfalls nicht zulässig.

Vor unzulässigen Kündigungen des Vermieters sind Mieter durch das Deutsche Mietrecht gut geschützt. Allerdings kann der Vermieter unter bestimmten Vorraussetzungen innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich das Mietverhältnis kündigen. Die Kündigungsfrist hängt in diesem Fall von der Mietdauer ab: bei fünf Jahren sind es sechs Monate, bei mehr als acht Jahren sind es schon neun Monate.

Beide Parteien haben die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen, aber nur dann, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Es gibt natürlich immer Ausnahmen und Sonderfälle über die Sie sich beim Deutschen Mieterbund informieren können.

 

Der Mietvertrag - was steht drin? (als PDF)

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