Beruflich bedingte Umzüge
Wechselt jemand aus beruflichen Gründen den Wohnort, so kann er die Umzugskosten in seiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt gestattet eine steuerliche Absetzung von Umzugskosten über den pauschalen Betrag der normalen Werbungskosten hinaus. Voraussetzung: Die Umzugskosten werden detailliert nachgewiesen. Wichtig ist es daher, alle Unterlagen und Rechnungen im Verlauf eines Umzugs gut aufzubewahren. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen vom Umzugsunternehmen.
Was das Finanzamt unter "Beruflich bedingtem Umzug" versteht
Wer seine Umzugskosten und die Kosten für das beauftragte Umzugsunternehmen von der Steuer absetzen will, muss zuerst nachweisen, dass sein Umzug auch wirklich beruflich motiviert war. Eine neue Stelle, ein Filialwechsel oder die Kündigung einer Dienstwohnung können als Gründe anerkannt werden, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass der damit verbundene Umzug im betrieblichen Interesse liegt. Auch wenn der Weg zum Arbeitsplatz durch den Umzug deutlich (ca. eine Stunde) kürzer wird, akzeptiert das Finanzamt die Deklarierung von Umzugskosten. Die Auflösung der Zweitwohnung ist gegebenenfalls auch steuerlich absetzbar.
Reisen, Kaution, Nachhilfe: Alle Umzugskosten sind steuerlich absetzbar
Das meiste Geld lässt sich sparen, wenn die Rechnung des
Umzugsunternehmens der Steuererklärung beigefügt wird. Transport,
Sonderzuschläge fürs Wochenende oder spezielle Dienstleistungen listet
das Umzugsunternehmen übersichtlich auf. Das Finanzamt berücksichtigt
die Rechnung des Umzugsunternehmens, ganz gleich wie weit der Umzug
ging. Die Steuerabzugsfähigkeit macht nur vor der Landesgrenze halt:
Bis dahin können Umzüge ins Ausland beim deutschen Fiskus als
Umzugskosten angegeben werden. Abzugsfähig sind überdies die
Reisekosten der ganzen Familie, d.h. Benzin, Hotelübernachtung,
Restaurantbesuch auf der Strecke zwischen altem und neuem Wohnort.
Solche Reisekosten können auch abgesetzt werden, wenn sie bereits bei
der Besichtigung der späteren neuen Wohnung entstanden sind. Die
Finanzämter berücksichtigen als Umzugskosten zugleich die gezahlte
Maklerkaution, die Anschaffung eines neuen Küchenherds oder den am
neuen Wohnort notwendig gewordenen Nachhilfeunterricht für die Kinder.
Laufen Mietkosten für alte und neue Wohnung einige Zeit parallel
weiter, kann wenigstens eine doppelte Monatsmiete steuerlich
abzugsfähig gemacht werden.
Übrigens: Im Internet beschäftigen sich ganze Seiten mit dem Thema Umzugskosten sparen. Hier finden Sie Tipps zum günstigen Renovieren und Konto schonenden Leben in der neuen Wohnung.
