Beruflich bedingte Umzüge

Wechselt jemand aus beruflichen Gründen den Wohnort, so kann er die Umzugskosten in seiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt gestattet eine steuerliche Absetzung von Umzugskosten über den pauschalen Betrag der normalen Werbungskosten hinaus. Voraussetzung: Die Umzugskosten werden detailliert nachgewiesen. Wichtig ist es daher, alle Unterlagen und Rechnungen im Verlauf eines Umzugs gut aufzubewahren. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen vom Umzugsunternehmen.

Was das Finanzamt unter "Beruflich bedingtem Umzug" versteht

Wer seine Umzugskosten und die Kosten für das beauftragte Umzugsunternehmen von der Steuer absetzen will, muss zuerst nachweisen, dass sein Umzug auch wirklich beruflich motiviert war. Eine neue Stelle, ein Filialwechsel oder die Kündigung einer Dienstwohnung können als Gründe anerkannt werden, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass der damit verbundene Umzug im betrieblichen Interesse liegt. Auch wenn der Weg zum Arbeitsplatz durch den Umzug deutlich (ca. eine Stunde) kürzer wird, akzeptiert das Finanzamt die Deklarierung von Umzugskosten. Die Auflösung der Zweitwohnung ist gegebenenfalls auch steuerlich absetzbar.

Reisen, Kaution, Nachhilfe: Alle Umzugskosten sind steuerlich absetzbar

Das meiste Geld lässt sich sparen, wenn die Rechnung des Umzugsunternehmens der Steuererklärung beigefügt wird. Transport, Sonderzuschläge fürs Wochenende oder spezielle Dienstleistungen listet das Umzugsunternehmen übersichtlich auf. Das Finanzamt berücksichtigt die Rechnung des Umzugsunternehmens, ganz gleich wie weit der Umzug ging. Die Steuerabzugsfähigkeit macht nur vor der Landesgrenze halt: Bis dahin können Umzüge ins Ausland beim deutschen Fiskus als Umzugskosten angegeben werden. Abzugsfähig sind überdies die Reisekosten der ganzen Familie, d.h. Benzin, Hotelübernachtung, Restaurantbesuch auf der Strecke zwischen altem und neuem Wohnort. Solche Reisekosten können auch abgesetzt werden, wenn sie bereits bei der Besichtigung der späteren neuen Wohnung entstanden sind. Die Finanzämter berücksichtigen als Umzugskosten zugleich die gezahlte Maklerkaution, die Anschaffung eines neuen Küchenherds oder den am neuen Wohnort notwendig gewordenen Nachhilfeunterricht für die Kinder. Laufen Mietkosten für alte und neue Wohnung einige Zeit parallel weiter, kann wenigstens eine doppelte Monatsmiete steuerlich abzugsfähig gemacht werden.

Übrigens: Im Internet beschäftigen sich ganze Seiten mit dem Thema Umzugskosten sparen. Hier finden Sie Tipps zum günstigen Renovieren und Konto schonenden Leben in der neuen Wohnung.

Beruflich bedingte Umzüge (als PDF)

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