Umzug mit Garten: was darf mit?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mit zugehörigem Garten gemietet haben, werden Sie sicherlich einiges selbst angepflanzt haben. Steht ein Umzug an, kommt meist die Frage nach dem Transport dieser Pflanzen auf. Es gibt tatsächlich einiges zu berücksichtigen, auch in rechtlicher Hinsicht. Denn nicht alles, was Sie in den Garten eingebracht haben, gehört Ihnen und darf ohne weiteres mitgenommen werden.

Die Transportfrage: Wie ziehen Pflanzen um?

Grundlegend ist es einfacher in der kühleren Jahreszeit mit Pflanzen umzuziehen, denn Pflanzen halten Winterruhe, die man sich zu Nutze machen kann. Sämtliche, im Winter kahlen Gewächse werden dann nur mitsamt der Wurzeln ausgegraben, extra Erde mitzunehmen ist nicht nötig. Im neuen Garten werden die Pflanzen dann sofort wieder eingegraben.

Immergrüne Pflanze sollten ausgestochen werden. Dies bedeutet, dass Sie um die Wurzeln herum einen Erdballen beibehalten, so dass die Wurzeln komplett mit Erde bedeckt sind. Über die Ballen sollten Sie idealerweise ein Jutetuch ziehen und diesen am Stamm gut verknoten. Dann stellen Sie das Ganze in einen Topf, der über einen Ablauf verfügt. In Ihrem neuen Domizil können Sie das Gewächs mitsamt dem Jutesack einsetzen, die Jute vermodert mit der Zeit.
Wichtig: Entfernen Sie vorher sämtliches Unkraut am Ballen, um es nicht in den neuen Garten zu übertragen.

Ältere Bäume sollten Sie nicht mitnehmen, auch wenn Sie diese gepflanzt haben und umpflanzen dürften. Für die Umsiedlung eines großen Baumes benötigen Sie nämlich die Hilfe von Experten und das kann teuer werden. Auch der Umzug mit Beerenstauden lohnt nicht, denn diese Pflanzen tragen mit jedem Jahr weniger Früchte.
Tipp: Beschneiden Sie Bäume und Sträucher noch einmal, bevor Sie diese ausheben, um die Wurzeln zu schonen.
Übrigens gibt es beheizte, bzw. gekühlte Umzugswagen, die extra für den Transport von Pflanzen angemietet werden können - informieren Sie sich doch gleich im Internet über die günstigsten Angebote für Umzugs-LKWs.

Die Rechtsfrage: Welche Pflanzen dürfen mit umziehen?

Wenn Sie selbst Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen in Ihrem Mietgarten anpflanzen, gehören diese von da an laut § 94 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zum Grundstück und damit dem Grundstückseigentümer, ganz egal wer die Pflanzen gekauft und eingegraben hat.
Das bedeutet: Wenn der Vermieter darauf besteht, müssen Sie die von Ihnen gepflanzten Gewächse bei einem Umzug im Garten belassen. Mit viel Glück haben Sie das Recht auf eine Entschädigung, aber auch nur dann, wenn der Grundstückswert durch die Begrünung immens angehoben wurde und der Vermieter keine Klauseln im Mietvertrag festgehalten hat, die eine Entschädigung ausschließen.

Wenn es allerdings um Gewächse geht, die nicht fest sondern nur vorübergehend mit dem Grundstück verbunden sind, tritt eine Ausnahmeregel in Kraft. Dies können beispielsweise Blumen sein, die im Winter in der Wohnung stehen und im Sommer in den Garten gepflanzt werden. Auch Vogel- und kleine Gartenhäuser dürfen abgebaut und mitgenommen werden.

Am Einfachsten ist es, sich vor der Begrünung mit dem Vermieter zusammen zusetzen und zu klären, was Sie pflanzen wollen und was mit den Gewächsen passiert, wenn Sie ausziehen sollten. Bei Unsicherheiten ist es außerdem hilfreich fachmännischen Rat von einem Anwalt einzuholen.

Wenn Sie einen Umzug mit Zimmerpflanzen planen, gibt es auch dabei einige Besonderheiten zu beachten - der Ratgeber "Umziehen mit Zimmerpflanzen" informiert über das Verpacken und Transportieren von Monstera und Co.

Umzug mit Garten: was darf mit? (als PDF)

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